Was kostet ein Werkstudent den Arbeitgeber?

Werkstudenten sind eine beliebte Möglichkeit für Unternehmen, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen und gleichzeitig ihre Kosten zu senken. Denn die Beschäftigung von Werkstudenten ist mit vergleichsweise geringen Lohnnebenkosten verbunden.

Die Kosten für einen Werkstudenten setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Das Bruttogehalt
  • Die Sozialversicherungsbeiträge

Bruttogehalt

Das Bruttogehalt eines Werkstudenten ist frei verhandelbar. In der Regel liegt es zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde. Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche entspricht dies einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 bis 3.000 Euro.

Sozialversicherungsbeiträge

Für Werkstudenten gelten Sonderregelungen in der Sozialversicherung. So sind sie in der Regel versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich für die Rentenversicherung müssen Beiträge gezahlt werden.

Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung beträgt 9,35 % des Bruttogehalts. Der Arbeitnehmeranteil beträgt ebenfalls 9,35 %.

Beispielrechnung

Für einen Werkstudenten mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro pro Monat ergeben sich folgende Kosten für den Arbeitgeber:

  • Bruttogehalt: 2.000 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge: 187 Euro (9,35 % * 2.000 Euro)
  • Gesamtkosten: 2.187 Euro

Fazit

Die Beschäftigung von Werkstudenten ist für Arbeitgeber mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind, fallen lediglich Beiträge zur Rentenversicherung an.

Die tatsächlichen Kosten für einen Werkstudenten können jedoch von der Höhe des Bruttogehalts und den individuellen Rahmenbedingungen abweichen. So kann es beispielsweise sein, dass der Werkstudent nicht nur in der Vorlesungszeit, sondern auch in den Semesterferien arbeitet. In diesem Fall fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

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