Ein Werkstudentenjob ist für viele Studierende in Deutschland eine attraktive Möglichkeit, Praxiserfahrung zu sammeln und das Studium zu finanzieren. Doch wie viel darf man als Werkstudent verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen? Wie hoch ist der Lohnsteuerfreibetrag 2025 und was ist bei der Steuererklärung zu beachten? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Lohnsteuerfreibetrag für Werkstudenten.
Was ist ein Werkstudent?
Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen arbeiten. Um den Werkstudentenstatus zu behalten und von bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen zu profitieren, müssen sie an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein und dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien ist auch eine Vollzeitbeschäftigung möglich.
Der Lohnsteuerfreibetrag für Werkstudenten 2025
Grundfreibetrag 2025
Für das Steuerjahr 2025 gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland ein steuerlicher Grundfreibetrag von 12.096 Euro pro Jahr. Dieser Betrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, solange das Jahreseinkommen diesen Wert nicht übersteigt.
Zusätzliche Pauschalen
Neben dem Grundfreibetrag können Werkstudenten weitere Pauschalen nutzen:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro jährlich für Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel).
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro jährlich.
Das bedeutet: Im Jahr 2025 können Werkstudenten insgesamt bis zu 13.326 Euro (12.096 + 1.230 + 36) steuerfrei verdienen, sofern keine höheren individuellen Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Monatlicher Freibetrag
Umgerechnet auf den Monat ergibt sich ein steuerfreier Betrag von etwa 1.110,50 Euro. Wer regelmäßig weniger verdient, muss keine Lohnsteuer zahlen.
Wann wird Lohnsteuer fällig?
Überschreitung des Freibetrags
Wird der jährliche steuerfreie Betrag überschritten, muss auf den darüber hinausgehenden Betrag Lohnsteuer gezahlt werden. Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Beispielrechnung
Verdient ein Werkstudent im Jahr 14.000 Euro, müssen auf die 674 Euro, die über dem Freibetrag von 13.326 Euro liegen, Lohnsteuer gezahlt werden. Der Steuersatz ist bei niedrigen Einkommen gering und beginnt bei etwa 14 %.
Steuerklasse
Die meisten Werkstudenten sind ledig und kinderlos. Sie fallen daher in Steuerklasse 1, für die der volle Grundfreibetrag gilt.
Lohnsteuerabzug und Rückerstattung
Vorläufiger Lohnsteuerabzug
Wenn das monatliche Gehalt schwankt oder in einzelnen Monaten der Freibetrag überschritten wird, kann es passieren, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, obwohl das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag bleibt. In diesem Fall empfiehlt sich eine Steuererklärung am Jahresende, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.
„Solltest du aber – beispielsweise in einer Vollzeitbeschäftigung als Werkstudent in den Semesterferien – für einzelne Monate Lohnsteuer abgeführt haben, lohnt sich eine Lohnsteuererklärung auf jeden Fall. Denn dann wird dir die gezahlte Steuer zurückerstattet.“
Steuererklärung: Pflicht oder Kür?
Wann ist eine Steuererklärung sinnvoll?
Eine Steuererklärung ist für Werkstudenten nicht verpflichtend, solange sie nur einen Job ausüben und unter dem Freibetrag bleiben. Sie lohnt sich aber fast immer, wenn Lohnsteuer abgeführt wurde. Denn in den meisten Fällen wird diese erstattet, sofern das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag bleibt.
Absetzbare Kosten
Werkstudenten können viele studienbezogene Kosten steuerlich geltend machen, z.B.:
- Semesterbeiträge
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (Laptop, Drucker)
- Fahrtkosten zwischen Wohnung, Uni und Arbeitsplatz
Dadurch kann sich das zu versteuernde Einkommen weiter reduzieren und eine Rückerstattung erhöhen.
Werkstudenten und Minijobs
Minijob-Regelung
Ein Minijob mit einem Einkommen von maximal 520 Euro pro Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Werden aber mehrere Jobs ausgeübt und der Gesamtverdienst überschreitet den Freibetrag, muss auch auf Minijob-Einkünfte Lohnsteuer gezahlt werden.
Sozialversicherung und Werkstudenten
Werkstudenten sind grundsätzlich von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange das Studium im Vordergrund steht und die 20-Stunden-Regel eingehalten wird. Beiträge zur Rentenversicherung werden ab einem bestimmten Einkommen fällig, jedoch zu vergünstigten Konditionen.
Entwicklung des Steuerfreibetrags
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst. In den letzten Jahren ist er kontinuierlich gestiegen:
Jahr | Steuerfreibetrag |
---|---|
2023 | 10.908 € |
2024 | 11.604 € |
2025 | 12.096 € |
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Lohnsteuerfreibetrag 2025 für Werkstudenten: 12.096 Euro Grundfreibetrag, mit Pauschalen bis zu 13.326 Euro steuerfrei.
- Monatlich steuerfrei: ca. 1.110,50 Euro.
- Lohnsteuerpflicht: Nur auf den Betrag, der über dem Freibetrag liegt.
- Steuererklärung: Lohnt sich fast immer, wenn Lohnsteuer abgeführt wurde.
- Absetzbare Kosten: Werbungskosten und Sonderausgaben können das zu versteuernde Einkommen weiter senken.
- Sozialversicherung: Werkstudenten sind weitgehend befreit, Ausnahme ist die Rentenversicherung.
Fazit
Für Werkstudenten ist der Lohnsteuerfreibetrag ein wichtiger Faktor, um das Maximum aus ihrem Nebenjob herauszuholen. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Lohnsteuer – und sollte dennoch eine Steuererklärung machen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Durch die Kombination aus Grundfreibetrag und Pauschalen können Studierende 2025 bis zu 13.326 Euro steuerfrei verdienen. Wer mehr verdient, zahlt nur auf den übersteigenden Betrag Steuern – und profitiert weiterhin von den günstigen Sozialversicherungsregeln des Werkstudentenstatus.