Werkstudenten, Krankenversicherung und Familienversicherung über die Eltern: Ein umfassender Überblick

Die Kombination aus Studium und Werkstudententätigkeit ist für viele Studierende in Deutschland ein attraktives Modell: Sie sammeln Praxiserfahrung, verdienen Geld und bleiben dennoch flexibel. Doch wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, insbesondere wenn man noch über die Eltern familienversichert ist? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Regelungen, Voraussetzungen und Fallstricke rund um das Thema „Werkstudent, Krankenversicherung und Eltern“.

Was ist ein Werkstudent?

Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen arbeiten – meist in Teilzeit und mit Tätigkeiten, die einen Bezug zum Studium haben. Sie profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg, das sie von vielen Sozialversicherungsbeiträgen befreit5.

Familienversicherung über die Eltern: Die Grundregeln

Die günstigste Variante für Studierende ist die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Alter: Die Familienversicherung gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wer Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienst geleistet hat, kann die Frist um die Dauer des Dienstes (maximal 12 Monate) verlängern.
  • Einkommensgrenze: Das regelmäßige monatliche Einkommen darf 535 Euro (Stand 2025) nicht überschreiten. Für Minijobs liegt die Grenze bei 556 Euro.
  • Art der Beschäftigung: Die Familienversicherung bleibt auch bei einem Minijob bestehen, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird6.

Achtung: Überschreitet das Einkommen die Grenze, endet die Familienversicherung und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Werkstudenten und die Krankenversicherung: Was gilt?

1. Familienversicherung bis 25 Jahre

  • Werkstudenten können bis zum 25. Geburtstag über die Eltern familienversichert bleiben, solange sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Das gilt unabhängig davon, ob sie als Werkstudent oder in einem Minijob arbeiten.

2. Überschreiten der Einkommensgrenze

  • Wer mehr als 535 Euro monatlich (bzw. 556 Euro bei Minijobs) verdient, muss sich selbst versichern.
  • In diesem Fall greift die studentische Krankenversicherung (KVdS).

3. Nach dem 25. Lebensjahr

  • Nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet die Familienversicherung automatisch, unabhängig vom Einkommen.
  • Studierende müssen dann in die studentische Krankenversicherung wechseln.

Die studentische Krankenversicherung (KVdS)

Beitragshöhe:

  • Seit Wintersemester 2024/2025 beträgt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 87,38 Euro zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
  • Hinzu kommt die Pflegeversicherung: 30,78 Euro (mit Kindern) bzw. 35,91 Euro (kinderlos ab 23 Jahren).
  • Insgesamt liegen die Kosten meist bei rund 109 Euro monatlich.

Dauer:

  • Die studentische Krankenversicherung kann bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters in Anspruch genommen werden.

Vorteile:

  • Die Beiträge sind günstiger als bei der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
  • Die KVdS bietet eine solide Grundabsicherung im Krankheitsfall.

Sonderfälle und weitere Hinweise

Verlängerung der Familienversicherung

  • Wer freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Entwicklungsdienst geleistet hat, kann die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes (max. 12 Monate) verlängern.

Ehegatten-Familienversicherung

  • Wer verheiratet ist und dessen Ehepartner gesetzlich versichert ist, kann sich ggf. auch über den Partner familienversichern.

Privat versicherte Eltern

  • Gibt es keine gesetzliche Familienversicherung (z.B. bei privat versicherten Eltern), ist eine beitragsfreie Mitversicherung nicht möglich. Studierende müssen sich dann selbst versichern.

Einkommen aus kurzfristigen Beschäftigungen

  • Wer nicht länger als drei Monate (70 Arbeitstage) im Jahr arbeitet, darf auch mehr als 535 Euro verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren.

Häufige Fragen und Missverständnisse

Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze nur einmalig überschreite?

  • Die Grenze gilt für das regelmäßige monatliche Einkommen. Ein einmaliges Überschreiten (z.B. durch Weihnachtsgeld) führt nicht sofort zum Verlust der Familienversicherung. Bei dauerhaftem Überschreiten hingegen schon.

Was ist, wenn ich mehrere Jobs habe?

  • Alle Einkünfte werden zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, endet die Familienversicherung.

Wie funktioniert der Wechsel in die studentische Krankenversicherung?

  • Die gesetzliche Krankenkasse stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus, die bei der Hochschule eingereicht werden muss.

Was passiert nach dem 30. Lebensjahr?

  • Nach dem 30. Geburtstag oder dem 14. Fachsemester endet die studentische Krankenversicherung. Studierende müssen sich dann freiwillig gesetzlich oder privat versichern, was meist teurer ist.

Fazit: Das sollten Werkstudenten beachten

  • Die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern ist für Studierende bis 25 Jahre und bei Einhaltung der Einkommensgrenze die günstigste Lösung.
  • Wer als Werkstudent mehr verdient oder älter als 25 Jahre ist, muss in die studentische Krankenversicherung wechseln.
  • Die studentische Krankenversicherung bietet im Vergleich zu anderen Versicherungsformen moderate Beiträge und eine solide Grundabsicherung.
  • Bei Fragen zu Sonderfällen oder Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch die eigene Krankenkasse.

Tipp: Vor Aufnahme eines Werkstudentenjobs unbedingt die eigene Einkommenssituation prüfen und die Krankenkasse informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Zusammengefasst: Werkstudenten können bis zum 25. Lebensjahr und unterhalb der Einkommensgrenze bei den Eltern familienversichert bleiben. Danach oder bei höherem Einkommen ist eine eigene studentische Krankenversicherung Pflicht. Wer die Regelungen kennt, kann viel Geld sparen und ist optimal abgesichert.

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