Als Werkstudent arbeitest du neben dem Studium und verdienst dabei Geld – ein klarer Vorteil gegenüber unbezahlten Praktika oder reinem BAföG. Doch mit dem Gehalt kommt oft die Unsicherheit: Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen? Welche Abgaben fallen an? Und was bleibt am Ende vom Bruttolohn übrig? Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick über das komplexe Thema „Werkstudent und Abgaben“.
1. Was ist ein Werkstudent überhaupt?
Ein Werkstudent ist ein ordentlich eingeschriebener Student, der während des Semesters in Teilzeit arbeitet – meistens zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche. Der Job muss in der Regel zu deinem Studium passen, ist aber keine Pflicht.
Vorteil: Als Werkstudent genießt du in vielen Bereichen besondere Regelungen, vor allem in Bezug auf Sozialabgaben.
2. Steuern: Wann du als Werkstudent Lohnsteuer zahlst
Grundsätzlich musst du als Werkstudent Lohnsteuer zahlen – aber nur, wenn dein Einkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2026 beträgt dieser:
👉 Grundfreibetrag 2026: 11.604 € (voraussichtlich)
a) Wann fällt Lohnsteuer an?
- Wenn dein monatlicher Verdienst über ca. 1.000 € liegt (je nach Steuerklasse und Freibeträgen).
- Wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast.
- Wenn du steuerlich nicht als Student behandelt wirst (z. B. durch Steuerklasse 6).
b) Wie bekommst du die gezahlte Steuer zurück?
Wenn du unter dem Jahresfreibetrag bleibst, kannst du dir die gezahlte Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung zurückholen – vollständig!
3. Abgaben: Was du NICHT zahlen musst
a) Keine Arbeitslosenversicherung
Werkstudenten müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
b) Keine Pflege- und Krankenversicherungspflicht
Solange du unter 25 Jahre alt bist und über die Eltern familienversichert bist, zahlst du keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Danach musst du dich entweder studentisch oder freiwillig versichern (monatlich ca. 100–120 € bei studentischer Versicherung).
c) Keine Rentenversicherung – mit Ausnahmen
In der Werkstudentenregel gilt: Rentenversicherungspflicht besteht, wenn dein Job über 520 € im Monat liegt. Der Beitrag liegt bei 9,3 % vom Brutto, den du allein trägst. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen – sprich mit deinem Arbeitgeber darüber.
4. Welche Abgaben fallen an? Ein Rechenbeispiel
Beispiel: Du verdienst 1.000 € brutto pro Monat
| Abgabe | Beitrag | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 93 € (9,3 %) | Du |
| Lohnsteuer | 0–120 € (je nach Steuerklasse) | Du |
| Krankenversicherung | 0 € (wenn familienversichert) | – |
| Pflegeversicherung | 0 € (wenn familienversichert) | – |
| Netto-Auszahlung | ca. 880–900 € |
Wenn du nicht familienversichert bist, musst du zusätzlich ca. 120 € für die studentische Krankenversicherung zahlen.
5. Wichtige Freibeträge und Grenzen im Überblick
- Grundfreibetrag (2026): 11.604 €
- Midijob-Grenze: ab 538,01 bis 2.000 € brutto → gilt nicht für Werkstudenten (da Werkstudentenregel Vorrang hat)
- Minijob-Grenze: bis 538 € → keine Steuern/Abgaben
- Semesterferienregel: In den Semesterferien darfst du Vollzeit arbeiten, ohne den Werkstudentenstatus zu verlieren
6. Mehrere Jobs als Werkstudent – geht das?
Ja, du darfst mehrere Jobs haben. Aber:
- Nur einer davon darf dein Werkstudentenjob sein
- Weitere Jobs (z. B. Minijob) werden sozialversicherungsrechtlich separat betrachtet
- Achte darauf, nicht über 20 Stunden pro Woche im Schnitt zu kommen, sonst verlierst du den Werkstudentenstatus
7. Steuerklasse: Welche ist die richtige für Werkstudenten?
In der Regel bekommst du Steuerklasse I. Wenn du aber mehrere Jobs hast, kann der zweite Job in Steuerklasse VI rutschen – dort sind die Abzüge deutlich höher. Du kannst das durch eine Steuererklärung wieder ausgleichen.
8. Tipp: Steuererklärung machen lohnt sich fast immer
Auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst: Mach eine Steuererklärung!
- Online einfach z. B. mit Elster.de
- Oder per App (Taxfix, WISO etc.)
- Oft bekommst du mehrere hundert Euro zurück
9. Checkliste: Was du beachten solltest
✅ Als Werkstudent zählt die 20-Stunden-Regel
✅ Krankenversicherung bis 25 über Eltern möglich
✅ Rentenversicherung fällt meist an – Befreiung prüfen
✅ Steuerfreie Einnahmen bis ca. 11.600 € jährlich
✅ Steuererklärung lohnt sich fast immer
✅ Arbeitslosen- und Pflegeversicherung entfallen
✅ Bei mehreren Jobs auf Steuerklasse achten
Fazit: Werkstudent und Abgaben – halb so wild
Als Werkstudent profitierst du von vielen Sonderregelungen. Wenn du unter dem Grundfreibetrag bleibst, zahlst du oft keine Lohnsteuer – und solltest du doch welche zahlen, kannst du sie dir zurückholen. Auch die Abgaben zur Sozialversicherung sind gering oder entfallen ganz. Wichtig ist, dass du deine Stundenanzahl und Verdienstgrenzen im Blick behältst – dann bleibt vom Lohn auch ordentlich etwas übrig.