Urlaubsanspruch von Werkstudenten: Eine Anleitung zur korrekten Berechnung

Werkstudenten sind eine wichtige Stütze in vielen Unternehmen und profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, die sich mit dem Studium vereinbaren lassen. Doch wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, gibt praxisnahe Rechenbeispiele und zeigt, worauf Werkstudenten und Arbeitgeber achten müssen.

Gesetzlicher Rahmen: Werkstudenten sind Arbeitnehmer

Werkstudenten gelten arbeitsrechtlich als Teilzeitbeschäftigte und haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Erholungsurlaub wie andere Arbeitnehmer. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt einen Mindesturlaub von vier Wochen pro Kalenderjahr vor, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Für eine Vollzeitkraft mit einer 5-Tage-Woche entspricht das mindestens 20 Urlaubstagen pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig.

Wie viele Urlaubstage stehen Werkstudenten zu?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche – nicht nach den gearbeiteten Stunden. Die Faustregel lautet:

Anzahl der Arbeitstage pro Woche × 4 = jährlicher Urlaubsanspruch in Tagen.

Beispiele:

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher Mindesturlaub pro Jahr
520 Tage
416 Tage
312 Tage
28 Tage
14 Tage

Wichtig: Im Arbeitsvertrag können mehr Urlaubstage vereinbart werden, aber niemals weniger als den gesetzlichen Mindestanspruch.

Berechnung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

Viele Werkstudenten arbeiten nicht jede Woche gleich viel. In diesem Fall wird der Urlaubsanspruch anhand der durchschnittlichen Wochenarbeitstage berechnet. Dafür wird die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Woche im Jahr ermittelt und dann mit 4 multipliziert.

Beispiel:

  • Durchschnittlich 2,5 Arbeitstage pro Woche → 2,5 × 4 = 10 Urlaubstage pro Jahr.

Bei unregelmäßigen Wochenstunden kann alternativ der Urlaubsanspruch in Stunden berechnet werden. Die Formel lautet:

Urlaubsstunden=Urlaubsstunden Vollzeit×40eigene Wochenstunden

Angenommen, eine Vollzeitkraft hat 240 Urlaubsstunden/Jahr (30 Tage × 8 Stunden), ein Werkstudent arbeitet 17 Stunden/Woche:

240×4017=102 Urlaubsstunden

Voraussetzungen für den vollen Urlaubsanspruch

Werkstudenten erwerben den vollen Jahresurlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vor Ablauf der sechs Monate besteht nur ein anteiliger Anspruch:

Jahresurlaub÷12×Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate

Beispiel:
Jahresanspruch: 12 Tage
Nach 3 Monaten: 12 ÷ 12 × 3 = 3 Urlaubstage

Nach sechs Monaten kann der gesamte Jahresurlaub auch am Stück genommen werden.

Urlaubsentgelt: Wie wird der Lohn im Urlaub berechnet?

Während des Urlaubs erhalten Werkstudenten eine Lohnfortzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Wer in dieser Zeit mehr gearbeitet hat (z.B. in den Semesterferien), profitiert von einem höheren Urlaubsentgelt.

Beispiel:
In den letzten 13 Wochen wurden wegen Semesterferien mehr Stunden gearbeitet. Das durchschnittliche Wochengehalt dieser Zeit bestimmt die Höhe des Urlaubslohns.

Sonderfälle und häufige Fragen

1. Was, wenn im Arbeitsvertrag nichts zum Urlaub steht?
Der gesetzliche Mindesturlaub gilt immer, auch wenn im Vertrag nichts geregelt ist oder weniger Urlaubstage genannt werden.

2. Kann Urlaub ausgezahlt werden?
Grundsätzlich ist Urlaub zur Erholung gedacht und darf nicht ausbezahlt werden, außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht genommenem Resturlaub.

3. Was gilt bei mehreren Jobs?
Der Urlaubsanspruch bezieht sich jeweils auf jedes Arbeitsverhältnis separat.

4. Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Wer im Urlaub krank wird und ein ärztliches Attest vorlegt, bekommt die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet.

Praktische Tipps für Werkstudenten

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Gibt es zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus?
  • Dokumentiere deine tatsächlichen Arbeitstage, vor allem bei unregelmäßigen Einsätzen.
  • Beantrage Urlaub rechtzeitig und schriftlich.
  • Kläre mit dem Arbeitgeber, wie Urlaubstage bei wechselnden Arbeitszeiten berechnet werden.
  • Nutze die 13-Wochen-Regel geschickt, falls du in den Semesterferien mehr arbeiten kannst.

Fazit

Werkstudenten haben einen klar geregelten gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich an der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage orientiert. Die Berechnung ist einfach: Arbeitstage pro Woche mal vier ergibt die Urlaubstage pro Jahr. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Durchschnitt herangezogen, bei Stundenmodellen kann in Urlaubsstunden gerechnet werden. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit steht der volle Jahresurlaub zu. Die Lohnfortzahlung im Urlaub richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Im Zweifel gilt immer der gesetzliche Mindesturlaub – auch wenn der Vertrag weniger vorsieht.

Mit diesen Informationen können Werkstudenten ihren Urlaubsanspruch selbst berechnen und sicherstellen, dass sie die ihnen zustehende Erholung auch wirklich bekommen.

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