Das Studium ist oft mehr als nur Vorlesungen und Prüfungen. Viele Studierende engagieren sich nebenbei als Übungsleiter oder Trainer und manche nutzen die Chance, als Werkstudent praktische Berufserfahrung zu sammeln. Doch wie verhält es sich mit der Übungsleiterpauschale und der Tätigkeit als Werkstudent? Dieser Blogartikel beleuchtet die steuerlichen und rechtlichen Aspekte beider Tätigkeiten und bietet sowohl Studierenden als auch Arbeitgebern wertvolle Einblicke.
Übungsleiterpauschale – Was ist das?
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung in Deutschland, die für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gewährt wird. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten als Trainer, Betreuer oder auch als Ausbilder. Der große Vorteil dieser Pauschale liegt darin, dass Einnahmen bis zu einem bestimmten Betrag (Stand 2023: 3.000 Euro pro Jahr) steuerfrei bleiben. Dies bietet einen großen Anreiz für Studierende, sich neben dem Studium ehrenamtlich zu engagieren.
Werkstudent – Eine Brücke zwischen Studium und Beruf
Die Werkstudentenregelung ermöglicht es Studierenden, während ihres Studiums in einem Unternehmen zu arbeiten und dabei wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein wichtiges Merkmal dieser Beschäftigungsform ist, dass Werkstudenten in der Regel von bestimmten Sozialabgaben befreit sind, solange sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten. Dies macht die Werkstudententätigkeit besonders attraktiv.
Kombination von Übungsleiterpauschale und Werkstudententätigkeit
Viele Studierende fragen sich, ob sie die Vorteile der Übungsleiterpauschale nutzen können, während sie gleichzeitig als Werkstudenten arbeiten. Grundsätzlich ist dies möglich, jedoch sollten einige Punkte beachtet werden. Zum einen darf das Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, um die steuerlichen Vorteile beider Regelungen voll auszuschöpfen. Zum anderen ist es wichtig, die Arbeitszeiten als Werkstudent so zu gestalten, dass sie die Grenze von 20 Stunden pro Woche während des Semesters nicht überschreiten.
Tipps für Studierende
Für Studierende, die beide Möglichkeiten nutzen möchten, ist eine gute Planung essenziell. Sie sollten ihre Arbeitszeiten genau im Auge behalten und sich über die aktuellen Freibeträge und steuerlichen Regelungen informieren. Es kann auch hilfreich sein, Rücksprache mit der Steuerberatung oder dem Studierendenwerk zu halten, um sicherzustellen, dass alle Vorteile optimal genutzt werden.
Hinweise für Arbeitgeber
Auch für Arbeitgeber, die Studierende beschäftigen, ist es wichtig, die Regelungen zur Übungsleiterpauschale und zur Werkstudentenbeschäftigung zu kennen. Dies hilft nicht nur bei der korrekten Abrechnung, sondern kann auch ein attraktives Argument in der Personalgewinnung sein. Arbeitgeber sollten daher die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen und die Studierenden bei der Einhaltung der relevanten Bestimmungen unterstützen.
Fazit
Die Kombination aus Übungsleiterpauschale und Werkstudentenstatus bietet Studierenden eine hervorragende Möglichkeit, sich neben dem Studium zu engagieren und Berufserfahrung zu sammeln, ohne dabei auf finanzielle Vorteile verzichten zu müssen. Für Arbeitgeber wiederum eröffnen sich Chancen, engagierte und qualifizierte Studierende für ihr Unternehmen zu gewinnen. Wichtig ist jedoch, dass beide Seiten sich gut über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen informieren und diese im Auge behalten.