Kündigungsfrist Werkstudent: Alles, was du wissen musst

Die Tätigkeit als Werkstudent ist für viele Studierende eine attraktive Möglichkeit, Praxiserfahrung zu sammeln und das Studium zu finanzieren. Doch was passiert, wenn du deinen Werkstudentenjob kündigen möchtest – oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Kündigungsfrist für Werkstudenten, rechtliche Grundlagen, Besonderheiten bei befristeten Verträgen, Probezeit und fristlose Kündigungen.

Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag ist ein regulärer Arbeitsvertrag, der speziell auf Studierende zugeschnitten ist. Werkstudenten dürfen während des Semesters in der Regel maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um ihren Studentenstatus und damit verbundene Vorteile – etwa bei Sozialabgaben – zu behalten1. Der Vertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Werkstudenten

Für Werkstudenten gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitnehmer. Die maßgebliche Vorschrift ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • Kündigungsfrist: Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Gilt für beide Seiten: Die Frist gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Werkstudenten.
  • Vertragliche oder tarifliche Abweichungen: Im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag können abweichende, meist längere Fristen vereinbart werden.

Beispiel: Kündigst du am 1. Mai, endet dein Arbeitsverhältnis entweder am 29. Mai (vier Wochen später, zum 29. Mai) oder – wenn du zum Monatsende kündigen willst – am 31. Mai, sofern die vier Wochen eingehalten werden.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Viele Werkstudentenverträge sehen eine Probezeit vor, meist von bis zu sechs Monaten. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist:

  • Zwei Wochen Kündigungsfrist, unabhängig vom Zeitpunkt im Monat.
  • Die Kündigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen, nicht nur zum 15. oder Monatsende.

Wichtig: Auch während der Probezeit muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Verlängerte Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit

Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Werkstudenten:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist des Arbeitgebers
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende

Für Werkstudenten, die selbst kündigen, bleibt es bei vier Wochen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes geregelt.

Kündigung bei befristeten Werkstudentenverträgen

Bei befristeten Werkstudentenverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Eine ordentliche Kündigung ist dann nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder im Tarifvertrag vereinbart wurde. Andernfalls ist eine vorzeitige Beendigung nur durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, grobe Beleidigungen oder erhebliche Vertragsverstöße.

  • Frist: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes ausgesprochen werden.
  • Strenge Voraussetzungen: Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind hoch und werden im Streitfall von Gerichten streng geprüft.

Formvorschriften und Ablauf der Kündigung

  • Schriftform: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
  • Zustellung: Am sichersten ist die persönliche Übergabe oder der Versand per Einschreiben.
  • Kündigungsgrund: Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Grund nicht angegeben werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung hingegen schon.

Muster für eine ordentliche Kündigung durch den Werkstudenten:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Werkstudentenvertrag fristgerecht zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Unterschrift]

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist als Werkstudent

1. Kann ich als Werkstudent jederzeit kündigen?
Ja, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Während der Probezeit sind es zwei Wochen zu jedem Tag.

2. Was passiert, wenn im Vertrag eine andere Frist steht?
Dann gilt die vertraglich vereinbarte Frist, sofern sie nicht kürzer als die gesetzliche Mindestfrist ist.

3. Gilt der Kündigungsschutz für Werkstudenten?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt grundsätzlich auch für Werkstudenten, wenn die weiteren Voraussetzungen (z.B. Betriebsgröße, Dauer der Beschäftigung) erfüllt sind.

4. Endet mein Vertrag automatisch, wenn ich exmatrikuliert werde?
Ja, der Verlust des Studentenstatus kann ein automatisches Ende des Werkstudentenvertrags bedeuten, da die Grundlage für die Beschäftigung entfällt.

Zusammenfassung: Kündigungsfrist Werkstudent

  • Reguläre Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Probezeit: 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
  • Befristete Verträge: Enden automatisch, Kündigung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich
  • Fristlose Kündigung: Nur bei wichtigem Grund, mit Nachweis und innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden
  • Schriftform ist Pflicht

Fazit

Die Kündigungsfrist für Werkstudenten ist klar geregelt und orientiert sich an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Wer als Werkstudent kündigen möchte oder eine Kündigung erhält, sollte immer einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag werfen und die gesetzlichen Fristen beachten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.

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